FESTSTELLUNGS-ERKLÄRUNG ERSTELLEN?
VERLASSEN SIE SICH AUF KANZLEI SCHESKE!

Dieses Jahr ist das Jahr der Grundsteuerreform. Der Einheitswert wird demnächst nicht mehr als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer gelten. Doch was bedeutet das genau für Sie?

Sämtliche Grundstückseigentümer, Inhaber von Eigentumswohnungen und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind vom Finanzamt zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer aufgefordert. Sie haben, nachdem die Abgabefrist verlängert wurde, nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, Ihre Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes ab 2025 abzugeben.

VIELE DATEN IN KURZER ZEIT –
WIR ÜBERNEHMEN IHRE FESTSTELLUNGS-ERKLÄRUNG

Die neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke ergeben sich unter anderem aus

  • der Lage des Grundstücks,
  • dem Bodenrichtwert,
  • der Gebäudeart,
  • der Wohnfläche und
  • dem Baujahr des Gebäudes.

Sie als Grundstückseigentümer haben nur ein enges Zeitfenster für die Abgabe der Erklärung. Zudem darf diese nur digital über die Online-Plattform der Finanzbehörden eingereicht werden.

Das Online-Portal ist seit 1. Juli 2022 freigeschaltet, die digitale Feststellungserklärung musste ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 übertragen werden. Die Frist wurde nunmehr bis zum 31.Januar 2023 verlängert. Wir helfen Ihnen gerne und bieten Ihnen eine einfache und unkomplizierte Lösung, um Ihre Feststellungserklärung zu erstellen. Kontaktieren Sie uns!

Kontakt

Sie erreichen uns:

Montag bis Donnerstag
9:00 bis 12:30 Uhr
14:00 bis 17:00 Uhr

Freitag
9:00 bis 14:00 Uhr

Telefon: 0 22 93 - 90 17 30
E-Mail: info@kanzlei-scheske.de

Mandantenbereich

Hintergrund zur Grundsteuerreform

Die Grundsteuer wird von den Gemeinden auf das Eigentum und Erbbaurechte an Grundstücken erhoben. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Bisher wurde sie nach dem sogenannten Einheitswert berechnet. Dieser Wert wurde jedoch zuletzt 1964 in der Bundesrepublik und in den neuen Bundesländern im Jahr 1935 festgelegt.

2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil zwischen eigentlich vergleichbaren Grundstücken ungleiche Bemessungen erfolgten. Das Gericht hat den Gesetzgeber zur Reform aufgefordert. Nun werden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für die Vermittlung des Grundsteuerwertes neu bewertet. Es soll dann ab 2025 alle sieben Jahre eine Neubewertung erfolgen.

Gute Gründe für eine Festanstellungs-erklärung mit uns

Damit Ihre Feststellungserklärung 2022 rechtzeitig zur Abgabefrist beim Finanzamt vorliegt, unterstützen wir Sie gerne und nehmen Ihnen die Arbeit ab. So können Sie sich auf andere wichtige Herausforderungen konzentrieren.

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Wir reduzieren Ihren Aufwand

Und Sie erhalten einen einfachen und schnellen Weg zur rechtskonformen Feststellungserklärung.

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Wir kümmern uns um eine unkomplizierte Abfrage Ihrer Daten

Im besten Fall geht das in einem Termin oder auch online und Sie sparen sehr viel Zeit.

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Wir übertragen Ihre Feststellungserklärung Grundsteuer für Sie

Sie müssen sich nicht selbst online anmelden. Sie zeichnen nur das von uns erstellte Freigabedokument gegen.

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Wir behalten Ihre Unterlagen für Sie im Blick

Sollten Ihnen Dokumente oder Daten fehlen, so beantragen wir diese gerne für Sie.

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Wir überprüfen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes

Damit Sie in den kommenden Jahren nicht zu viel Grundsteuer an die Gemeinde zahlen.

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Wir erstellen auch bundesweit Feststellungserklärungen für Sie

Auch wenn Sie Immobilien in verschiedenen Bundesländern besitzen, erhalten Sie alles aus einer Hand.

SCHON GEWUSST?
SIE SPAREN MIT EINER PROFESSIONELL ERSTELLTEN FESTSTELLUNGS-ERKLÄRUNG ZEIT UND GELD

Damit Ihre Feststellungserklärung 2022 rechtzeitig zur Abgabefrist beim Finanzamt vorliegt, unterstützen wir Sie gerne und nehmen Ihnen die Arbeit ab. So können Sie sich auf andere wichtige Herausforderungen konzentrieren.

Kanzlei Scheske ist langjähriger Kooperationspartner von:

Da wir schon seit vielen Jahren mit Haus & Grund Oberberg zusammenarbeiten, bieten wir Mitgliedern natürlich auch besondere Konditionen bei ihrer Feststellungserklärung an.

So einfach geht ihre Feststellungs-erklärung

NEHMEN SIE KONTAKT MIT UNS AUF

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir bearbeiten Ihre Feststellungserklärung 2022.

MELDEN SIE SICH DIREKT AN

Damit Ihre Feststellungserklärung für Sie ganz einfach ist, erhalten Sie von uns einen Zugang zu unserem Berechnungssystem.

DOKUMENTE GANZ LEICHT HOCHLADEN

Mit ein paar Klicks hinterlegen Sie notwendige Informationen und Unterlagen für unser Team und wir können zeitnah mit Ihrer Feststellungserklärung starten.

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GEWISSENHAFT GEPRÜFT UND ÜBERMITTELT

Wir überprüfen Ihre eingereichten Unterlagen und senden Ihnen ein Freigabedokument zu. Nachdem Sie uns grünes Licht gegeben haben, übermitteln wir die fertige Feststellungserklärung direkt an das Finanzamt.

SIE WÜNSCHEN UNTERSTÜTZUNG BEI IHRER
FESTSTELLUNGSERKLÄRUNG?

Ich habe folgende Arten an Grundstücken:

Datenschutzerklärung*

Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.*

WIR SIND FÜR SIE DA

Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie nicht nur bei Ihrer Feststellungserklärung. Wir sind bei allen Fragen rund um Recht & Steuern Ihre kompetenten Ansprechpartner in der Region.

Rufen Sie uns einfach an: 0 22 93 – 90 17 30
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
grundsteuer@kanzlei-scheske.de

Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!

Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Jeder Eigentümer eines Grundstücks, einer Eigentumswohnung, von land- und forstwirtschaftlichen Flächen, einer Ferienwohnung oder Erbbauberechtigte muss/müssen eine Feststellungserklärung zur Neuberechnung des Grundsteuerwertes abgeben.
Woher bekomme ich die erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung?

Eigentümerinnen bzw. Eigentümer eines Wohngrundstücks in Nordrhein-Westfalen sollen ab Mai ein individuelles Informationsschreiben von der Finanzverwaltung mit allen Informationen und Daten, die der Finanzverwaltung bereits verfügbar sind, erhalten. Sind die Daten nicht vollständig, so müssen Sie selbst die Daten ggfs. über das Katasteramt und/oder Grundbuchamt einholen.

Was leistet die Kanzlei Scheske Recht & Steuern und was kostet es mich?

Wir erstellen für Sie Ihre individuelle Grundsteuer-Feststellungsklärung und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt. Wir prüfen, ob die Daten aus dem Informationsschreiben richtig und vollständig sind. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, so unterstützen wir Sie bei der weiteren Informationsbeschaffung. Wir geben für Sie Ihre Feststellungserklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt ab und überprüfen für Sie den Feststellungsbescheid der Finanzbehörden. Nur ein korrekter Feststellungsbescheid garantiert Ihnen, dass Sie in den nächsten Jahren keine zu hohen Grundbesitzabgaben leisten müssen.

Die Abrechnung der Feststellungserklärung erfolgt im Rahmen der gesetzlich festgelegten Steuerberatervergütungsverordnung. Damit richten sich die Kosten nach Wert und Größe des Grundstücks. Die Kosten sind somit überschaubar. Sprechen Sie uns für konkrete Auskünfte gerne an!

Für Mitglieder unseres Kooperationspartners Haus & Grund Oberberg können wir bis zum 15. Mai 2022 besonders günstige Konditionen anbieten. Bitte sprechen Sie uns an!

Was mache ich, wenn ich die Feststellungserklärung nicht online machen kann oder möchte?

Für Mandanten, denen es nicht möglich ist, eine digitale Feststellungserklärung zu machen, bieten wir Besprechungstermine bei uns in der Kanzlei an. Oder Sie rufen uns einfach an. Ganz gleich auf welchem Weg – ob per Internet, Telefon oder im persönlichen Gespräch – wir richten uns ganz nach Ihren Wünschen und finden die passende Lösung für Sie.

Gibt es bei gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Besonderheiten?

Ja, gerade für Eigentümer gewerblicher Flächen sind die erforderlichen Angaben umfassender. Eigentümer von Geschäftsgrundstücken müssen u.a. Angaben über die Brutto-Grundfläche machen.

Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen beachten, dass zu Wohnzwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile sowie zu anderen außerbetrieblichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile (zum Beispiel ein gewerblicher Hofladen) nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet werden. Sie werden nun dem Grundvermögen zugeordnet. Entsprechend sind für diese Gebäude und Gebäudeteile gesonderte Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.

Kann ich die Kosten für meine Feststellungserklärung steuerlich absetzen?

Die Kosten für die Vermietungs- und Gewerbeobjekte können Sie grundsätzlich voll im Rahmen Ihrer Steuerklärung absetzen. Die Kosten für das ausschließlich selbst genutzte private Familienheim können leider nicht gesondert steuerlich geltend gemacht werden.

Ist die Berechnung des Grundsteuerwertes bundesweit einheitlich?

Die Berechnung ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In NRW und den meisten anderen Bundesländern gilt das sogenannte Bundesmodell, nach dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist. Es beruht auf den einheitlichen Vorgaben des Bundes. Dieser Vorgabe haben sich aber nur die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen.

Die übrigen Bundesländer haben eigene abweichende Gesetze erlassen. So zählt ab 2025 in Bayern für die Berechnung nur die Fläche des Grundstücks und der Gebäude, nicht mehr die Lage. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien spielen dabei keine Rolle.

Entstehen mir Nachteile, wenn ich keine Erklärung abgebe?

Ja, jeder Grundstückseigentümer ist gesetzlich verpflichtet seine Erklärung abzugeben. Kommen Sie der Aufforderung nicht bis zum 31. Oktober 2022 nach, so kann das Finanzamt ein Zwangsgeld oder sogar Ordnungshaft gegen Sie festsetzen.

Was muss ich machen, wenn ich meinen Grundsteuerbescheid erhalten habe?

Auf jeden Fall sollten Sie den Bescheid gut prüfen. Sie erhalten in der Regel zwei Bescheide: Den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Haben Sie die Erklärung über uns gemacht, dann prüfen wir den Bescheid für Sie automatisch. Sollten Sie die Erklärung selbst abgegeben haben, so prüfen Sie bitte genau, ob die Finanzverwaltung Ihre übermittelten Daten korrekt übernommen und verarbeitet hat. Sollten Fehler vorliegen, so muss Einspruch gegen die Bescheide eingelegt werden. Der Einspruch muss innerhalb eines Monats erfolgen. Machen Sie nichts, so wird der Bescheid rechtskräftig. Gegen den darauf basierenden späteren (fehlerhaften) Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 können Sie dann kaum mehr Einwendungen erheben.