Dieses Jahr ist das Jahr der Grundsteuerreform. Der Einheitswert wird demnächst nicht mehr als Berechnungsgrundlage der Grundsteuer gelten. Doch was bedeutet das genau für Sie?
Sämtliche Grundstückseigentümer, Inhaber von Eigentumswohnungen und land- und forstwirtschaftlichen Flächen sind vom Finanzamt zur Abgabe der Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer aufgefordert. Sie haben, nachdem die Abgabefrist verlängert wurde, nur noch bis zum 31. Januar 2023 Zeit, Ihre Feststellungserklärung zur Ermittlung des neuen Grundsteuerwertes ab 2025 abzugeben.
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Viele Daten in kurzer Zeit -
Wir übernehmen Ihre Feststellungserklärung
Die neuen Grundsteuerwerte für Grundstücke ergeben sich unter anderem aus
- der Lage des Grundstücks,
- dem Bodenrichtwert,
- der Gebäudeart,
- der Wohnfläche und
- dem Baujahr des Gebäudes.
Sie als Grundstückseigentümer haben nur ein enges Zeitfenster für die Abgabe der Erklärung. Zudem darf diese nur digital über die Online-Plattform der Finanzbehörden eingereicht werden.
Das Online-Portal ist seit 1. Juli 2022 freigeschaltet, die digitale Feststellungserklärung musste ursprünglich bis zum 31. Oktober 2022 übertragen werden. Die Frist wurde nunmehr bis zum 31.Januar 2023 verlängert. Wir helfen Ihnen gerne und bieten Ihnen eine einfache und unkomplizierte Lösung, um Ihre Feststellungserklärung zu erstellen. Kontaktieren Sie uns!
Hintergrund zur Grundsteuerreform
Die Grundsteuer wird von den Gemeinden auf das Eigentum und Erbbaurechte an Grundstücken erhoben. Sie ist eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Bisher wurde sie nach dem sogenannten Einheitswert berechnet. Dieser Wert wurde jedoch zuletzt 1964 in der Bundesrepublik und in den neuen Bundesländern im Jahr 1935 festgelegt.
2018 hat das Bundesverfassungsgericht die Verwendung der Einheitswerte für verfassungswidrig erklärt, weil zwischen eigentlich vergleichbaren Grundstücken ungleiche Bemessungen erfolgten. Das Gericht hat den Gesetzgeber zur Reform aufgefordert. Nun werden bundesweit alle von der Steuerpflicht betroffenen Grundstücke allein für die Vermittlung des Grundsteuerwertes neu bewertet. Es soll dann ab 2025 alle sieben Jahre eine Neubewertung erfolgen.
Gute Gründe für eine Feststellungserklärung mit uns
Damit Ihre Feststellungserklärung 2022 rechtzeitig zur Abgabefrist beim Finanzamt vorliegt, unterstützen wir Sie gerne und nehmen Ihnen die Arbeit ab. So können Sie sich auf andere wichtige Herausforderungen konzentrieren.
Wir reduzieren Ihren Aufwand
Und Sie erhalten einen einfachen und schnellen Weg zur rechtskonformen Feststellungserklärung.Wir kümmern uns um eine unkomplizierte Abfrage Ihrer Daten
Im besten Fall geht das in einem Termin oder auch online und Sie sparen sehr viel Zeit.Wir übertragen Ihre
Feststellungserklärung
Grundsteuer für Sie
Sie müssen sich nicht selbst online anmelden. Sie zeichnen nur das von uns erstellte Freigabedokument gegen.Wir behalten Ihre Unterlagen für Sie im Blick
Sollten Ihnen Dokumente oder Daten fehlen, so beantragen wir diese gerne für Sie.Wir überprüfen den
Feststellungsbescheid
des Finanzamtes
Damit Sie in den kommenden Jahren nicht zu viel Grundsteuer an die Gemeinde zahlen.Wir erstellen auch bundesweit Feststellungserklärungen für Sie
Auch wenn Sie Immobilien in verschiedenen Bundesländern besitzen, erhalten Sie alles aus einer Hand.
Schon gewusst?
Sie sparen mit einer professionell erstellten Feststellungserklärung Zeit und Geld
Der Grundlagenbescheid, den Sie für Ihre Feststellungserklärung erhalten, ist die Bemessungsgrundlage für Ihre Grundsteuerzahlungen der nächsten sieben Jahre. Deswegen ist es besonders wichtig, dass Sie auf fachkompetente Hilfe und eine ausführliche Beratung bei Ihrer Feststellungserklärung setzen.
Wird der neue Grundsteuerwert infolge einer fehlerhaften Feststellungserklärung zu hoch festgelegt, kann dieser nachträglich nicht mehr korrigiert werden und Sie zahlen in den Folgejahren eine zu hohe Grundsteuer, die nicht zurückerstattet wird.
Kanzlei Scheske ist langjähriger Kooperationspartner von:
So einfach geht Ihre Feststellungserklärung

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Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine E-Mail und wir bearbeiten Ihre Feststellungserklärung 2022.

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Damit Ihre Feststellungserklärung für Sie ganz einfach ist, erhalten Sie von uns einen Zugang zu unserem Berechnungssystem.

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Mit ein paar Klicks hinterlegen Sie notwendige Informationen und Unterlagen für unser Team und wir können zeitnah mit Ihrer Feststellungserklärung starten.

Gewissenhaft geprüft und übermittelt
Wir überprüfen Ihre eingereichten Unterlagen und senden Ihnen ein Freigabedokument zu. Nachdem Sie uns grünes Licht gegeben haben, übermitteln wir die fertige Feststellungserklärung direkt an das Finanzamt.
Sie wünschen Unterstützung bei Ihrer Feststellungserklärung?
Wir sind für Sie da
Unsere Steuerkanzlei unterstützt Sie nicht nur bei Ihrer Feststellungserklärung. Wir sind bei allen Fragen rund um Recht & Steuern Ihre kompetenten Ansprechpartner in der Region.
Rufen Sie uns einfach an: 0 22 93 - 90 17 30
oder schreiben Sie uns eine E-Mail an
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Wir freuen uns darauf, Sie zu beraten!
FAQ
Wer muss eine Feststellungserklärung abgeben?
Woher bekomme ich die erforderlichen Daten für die Feststellungserklärung?
Was leistet die Kanzlei Scheske Recht & Steuern und was kostet es mich?
Wir erstellen für Sie Ihre individuelle Grundsteuer-Feststellungsklärung und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung mit dem Finanzamt. Wir prüfen, ob die Daten aus dem Informationsschreiben richtig und vollständig sind. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, so unterstützen wir Sie bei der weiteren Informationsbeschaffung. Wir geben für Sie Ihre Feststellungserklärung beim jeweils zuständigen Finanzamt ab und überprüfen für Sie den Feststellungsbescheid der Finanzbehörden. Nur ein korrekter Feststellungsbescheid garantiert Ihnen, dass Sie in den nächsten Jahren keine zu hohen Grundbesitzabgaben leisten müssen.
Die Abrechnung der Feststellungserklärung erfolgt im Rahmen der gesetzlich festgelegten Steuerberatervergütungsverordnung. Damit richten sich die Kosten nach Wert und Größe des Grundstücks. Die Kosten sind somit überschaubar. Sprechen Sie uns für konkrete Auskünfte gerne an!
Für Mitglieder unseres Kooperationspartners Haus & Grund Oberberg können wir bis zum 15. Mai 2022 besonders günstige Konditionen anbieten. Bitte sprechen Sie uns an!
Was mache ich, wenn ich die Feststellungserklärung nicht online machen kann oder möchte?
Gibt es bei gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken Besonderheiten?
Ja, gerade für Eigentümer gewerblicher Flächen sind die erforderlichen Angaben umfassender. Eigentümer von Geschäftsgrundstücken müssen u.a. Angaben über die Brutto-Grundfläche machen.
Eigentümer von Betrieben der Land- und Forstwirtschaft müssen beachten, dass zu Wohnzwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile sowie zu anderen außerbetrieblichen Zwecken genutzte Gebäude und Gebäudeteile (zum Beispiel ein gewerblicher Hofladen) nicht mehr als land- und forstwirtschaftliches Vermögen bewertet werden. Sie werden nun dem Grundvermögen zugeordnet. Entsprechend sind für diese Gebäude und Gebäudeteile gesonderte Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts einzureichen.
Kann ich die Kosten für meine Feststellungserklärung steuerlich absetzen?
Ist die Berechnung des Grundsteuerwertes bundesweit einheitlich?
Die Berechnung ist in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich. In NRW und den meisten anderen Bundesländern gilt das sogenannte Bundesmodell, nach dem der Wert des Grundstücks maßgeblich ist. Es beruht auf den einheitlichen Vorgaben des Bundes. Dieser Vorgabe haben sich aber nur die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen angeschlossen.
Die übrigen Bundesländer haben eigene abweichende Gesetze erlassen. So zählt ab 2025 in Bayern für die Berechnung nur die Fläche des Grundstücks und der Gebäude, nicht mehr die Lage. Der Wert des Grundstücks und der Immobilien spielen dabei keine Rolle.